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18.02.2023

Worin unterscheiden sich die "ambulanten Behandlungskosten" von den "Vorsorgeleistungen"?

Unter ambulante Behandlungskosten sind Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen zu verstehen, die nicht unter den Operationsbegriff fallen oder im Rahmen einer Operation angefallen sind (z. B. Kosten für die konservative Behandlung eines Rückleidens des versicherten Tieres).

Vorsorgeleistungen (kurz "Vorsorge") sind zielgerichtete Gesundheitsleistungen für das versicherte Tier, ohne dass eine medizinische Indikation vorliegt (z. B. vorsorgliche Wurmkur oder Kosten für eine Impfung).



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